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VG Braunschweig, 29.05.1969 - I A 61/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch auf Gewährung eines Förderungsstipendiums; Antrag auf Gewährung von Förderungsleistungen nach dem so genannten "Honnefer Modell"; Voraussetzungen für die öffentlichen Finanzhilfen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses; Unterhaltsanspruch eines ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung eines Förderungsstipendiums; Antrag auf Gewährung von Förderungsleistungen nach dem so genannten "Honnefer Modell"; Voraussetzungen für die öffentlichen Finanzhilfen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses; Unterhaltsanspruch eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 12.06.1964 - VII C 146.63
Ausgleichsabgaben und- leistungen
Auszug aus VG Braunschweig, 29.05.1969 - I A 61/68
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dar sich die Kammer anschließt, wird der Rechtsstaatlichkeit nicht dadurch verletzt, daß öffentliche Finanzhilfen ohne normative Grundlage aus bereiten Etatmitteln geleistet werden, sofern der Zweck der Hilfeleistung im Rahmen der verfassungsmäßigen Aufgaben der an der Vergabe beteiligten Ressorts liegt (BVerwGE 6, 282; 18, 352 [BVerwG 04.06.1964 - III C 140/61] ; BVerwG NJW 1959, 1098 = DÖV 1959, 706).Den Zweifeln, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 12. Juni 1964 - VII C 146.63 - (BVerwGE 18, 352 (354 f) [BVerwG 12.06.1964 - VII C 146/63] ) daran geäußert hat, vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.
Insbesondere dürfen die Eltern weder durch den außergewöhnlichen Umfang noch durch die lange Dauer der Unterhaltspflicht daran gehindert werden, finanziell für ihr Alter vorzusorgen (BVerwGE 18, 352 (355 f) [BVerwG 12.06.1964 - VII C 146/63] ).
- BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
Auszug aus VG Braunschweig, 29.05.1969 - I A 61/68
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dar sich die Kammer anschließt, wird der Rechtsstaatlichkeit nicht dadurch verletzt, daß öffentliche Finanzhilfen ohne normative Grundlage aus bereiten Etatmitteln geleistet werden, sofern der Zweck der Hilfeleistung im Rahmen der verfassungsmäßigen Aufgaben der an der Vergabe beteiligten Ressorts liegt (BVerwGE 6, 282; 18, 352 [BVerwG 04.06.1964 - III C 140/61] ; BVerwG NJW 1959, 1098 = DÖV 1959, 706). - BVerwG, 19.12.1958 - VII C 204.57
Auszug aus VG Braunschweig, 29.05.1969 - I A 61/68
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dar sich die Kammer anschließt, wird der Rechtsstaatlichkeit nicht dadurch verletzt, daß öffentliche Finanzhilfen ohne normative Grundlage aus bereiten Etatmitteln geleistet werden, sofern der Zweck der Hilfeleistung im Rahmen der verfassungsmäßigen Aufgaben der an der Vergabe beteiligten Ressorts liegt (BVerwGE 6, 282; 18, 352 [BVerwG 04.06.1964 - III C 140/61] ; BVerwG NJW 1959, 1098 = DÖV 1959, 706). - BVerwG, 04.06.1964 - III C 140.61
Rechtsmittel
Auszug aus VG Braunschweig, 29.05.1969 - I A 61/68
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dar sich die Kammer anschließt, wird der Rechtsstaatlichkeit nicht dadurch verletzt, daß öffentliche Finanzhilfen ohne normative Grundlage aus bereiten Etatmitteln geleistet werden, sofern der Zweck der Hilfeleistung im Rahmen der verfassungsmäßigen Aufgaben der an der Vergabe beteiligten Ressorts liegt (BVerwGE 6, 282; 18, 352 [BVerwG 04.06.1964 - III C 140/61] ; BVerwG NJW 1959, 1098 = DÖV 1959, 706).